Wird meine Ausbildung zur Apothekenhelferin als Sachkenntnisnachweis anerkannt?

Frage:

Wird meine Ausbildung zur Apothekenhelferin als Sachkenntnisnachweis anerkannt?

Antwort:

Ja, als Sachkenntnisnachweis werden z. B. folgende Prüfungen und Nachweise entsprechend § 10 der Verordnung über den Nachweis der Sachkenntnis im Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln anerkannt:

  • ein abgeschlossenes Pharmaziestudium
  • eine abgeschlossene Ausbildung zum Drogist/zur Drogistin
  • eine abgeschlossene Ausbildung zum Apothekenhelfer / zur Apothekenhelferin
  • eine abgeschlossene Ausbildung zum pharmazeutisch kaufmännischen Angestellten / zur pharmazeutisch kaufmännischen Angestellten
  • eine abgeschlossene Ausbildung zum pharmazeutisch technischen Assistenten / zur pharmazeutisch technischen Assistentin
 

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