2021: Änderung Prüfungsteil 2

Im Jahr 2021 haben die Kammern ihr Prüfungsverfahren "Freiverkäufliche Arzneimittel" umgestellt. Das bisherige "Riechen, Sehen und Fühlen" der Pflanzendrogen entfällt zugunsten einer Bestimmung der Pflanzendrogen anhand von Fotos.

Deshalb verschicken wir nach der Umstellung nicht mehr die "echten" Pflanzendrogenproben sondern nur noch die Bilder, nach denen geprüft wird. Die Kursgebühr reduziert sich dadurch.

Im Prüfungsteil 2 (Drogenteil) muss nach der Umstellung nicht mehr frei formuliert werden.

Es kommen Bilder von fünf Drogen aus der Liste der 40 prüfungsrelevanten Drogen dran und es werden dazu 15 Fragen mit jeweils einem vorangestellten Foto gestellt.

Die ersten fünf Fragen dienen der Bestimmung der Droge (siehe Beispiel unten). Die nächsten 5 Fragen dienen der Bestimmung der arzneilich wirksamen Hauptinhaltsstoffe und in den abschließenden 5 Fragen soll das Hauptanwendungsgebiet bestimmt werden.
Zu jeder Frage ist aus fünf Antwortmöglichkeiten die richtige auszuwählen (Single-Choice).
Bei den Antwortmöglichkeiten wird darauf geachtet, dass Zweifel möglichst ausgeschlossen werden. So würde bei einem Foto von Schachtelhalmkraut in den Antwort­möglichkeiten nicht auch Spitzwegerichkraut angeboten, da diese beiden Drogen auf den Fotos optisch ähnlich wirken. Es gäbe dann Schachtelhalmkraut und 4 falsche Antwortmöglichkeiten. Analog denken Sie bitte für alle Fragen.

Bei vollständiger und richtiger Beantwortung aller Fragen des 2. Prüfungsteils können maximal 15 Punkte erreicht werden.

Beispiel:

 

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