Starttermine für die nächsten Kurse:
Mo., 06. Februar 2012
Mo., 05. März 2012
Mo., 02. April 2012
Mo., 07. Mai 2012
Mo., 04. Juni 2012
Mo., 02. Juli 2012
Mo., 06. August 2012
Mo., 03. September 2012
Mo., 01. Oktober 2012
Mo., 05. November 2012
Mo., 03. Dezember 2012
Im Kurs ist enthalten:
- Abstimmung der Inhalte auf das bundesweite Prüfungsverfahren
- Betreuung auf der Lernplattform im Internet durch kompetente Fachkräfte bis zur bestandenen Prüfung
- herkömmliche Lernmaterialen (Lernmappe, DIHK-Fragenkatalog als Buch, auf Wunsch CD mit Lernmaterial zum Lernen ohne Internetverbindung)
- Paket mit den 40 prüfungsrelevanten Teedrogenproben
Wer darf freiverkäufliche Arzneimittel verkaufen?
Nur wer Sachkenntnis besitzt, darf freiverkäufliche Arzneimittel verkaufen.
Dies können sein
- der Unternehmer,
- sein Vertreter,
- Verkaufspersonal.
Sachkenntnis hat, wer die Sachkundeprüfung vor einer Handelskammer besteht.
Mit folgenden Abschlüssen müssen Sie zum Beispiel keine Prüfung mehr ablegen:
- Pharmaziestudium,
- Pharmazeutisch-technischer Assistent oder Assistentin,
- Drogist oder Drogistin,
- Apothekenhelfer oder Apothekenhelferin.
