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Sonntag, 05. Februar 2012

Starttermine für die nächsten Kurse:

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Mo., 03. September 2012
Mo., 01. Oktober 2012
Mo., 05. November 2012
Mo., 03. Dezember 2012

Im Kurs ist enthalten:
- Abstimmung der Inhalte auf das bundesweite Prüfungsverfahren

- Betreuung auf der Lernplattform im Internet durch kompetente Fachkräfte bis zur bestandenen Prüfung

- herkömmliche Lernmaterialen (Lernmappe, DIHK-Fragenkatalog als Buch, auf Wunsch CD mit Lernmaterial zum Lernen ohne Internetverbindung)

- Paket mit den 40 prüfungsrelevanten Teedrogenproben

Wer darf mit Arzneimitteln handeln?

Arzneimittel dürfen im Einzelhandel normalerweise nur in Apotheken in Verkehr gebracht werden.

Ausnahmen sind für sogenannte freiverkäufliche Arzneimittel unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.

Eine dieser Voraussetzungen ist der Nachweis der benötigten Sachkenntnis. Die Sachkenntnis wird in der Regel durch eine Prüfung vor der zuständigen Industrie- und Handelskammer nachgewiesen.

Die näheren Einzelheiten regelt die Verordnung über den Nachweis der Sachkenntnis im Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln.