Sie sind hier: Freiverkäufliche Arzneimittel / Wer darf mit Arzneimitteln handeln?
Freitag, 30. Juli 2010

Starttermine für die nächsten Kurse:

Mo., 02. August 2010
Mo., 06. September 2010
Mo., 04. Oktober 2010
Mo., 01. November 2010
Mo., 06. Dezember 2010


Im Kurs ist enthalten:
- individuelle Abstimmung der Inhalte auf die jeweilige IHK

- Betreuung auf der Lernplattform im Internet durch kompetente Fachkräfte bis zur bestandenen Prüfung

- herkömmliche Lernmaterialen (Lernmappe, DIHK-Fragenkatalog als Buch, auf Wunsch CD mit Lernmaterial zum Lernen ohne Internetverbindung)

- Paket mit den prüfungsrelevanten Teedrogen

Wer darf mit Arzneimitteln handeln?

Arzneimittel dürfen im Einzelhandel normalerweise nur in Apotheken in Verkehr gebracht werden.

Ausnahmen sind für sogenannte freiverkäufliche Arzneimittel unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.

Eine dieser Voraussetzungen ist der Nachweis der benötigten Sachkenntnis. Die Sachkenntnis wird in der Regel durch eine Prüfung vor der zuständigen Industrie- und Handelskammer nachgewiesen.

Die näheren Einzelheiten regelt die Verordnung über den Nachweis der Sachkenntnis im Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln.