Starttermine für die nächsten Kurse:
Mo., 06. Februar 2012
Mo., 05. März 2012
Mo., 02. April 2012
Mo., 07. Mai 2012
Mo., 04. Juni 2012
Mo., 02. Juli 2012
Mo., 06. August 2012
Mo., 03. September 2012
Mo., 01. Oktober 2012
Mo., 05. November 2012
Mo., 03. Dezember 2012
Im Kurs ist enthalten:
- Abstimmung der Inhalte auf das bundesweite Prüfungsverfahren
- Betreuung auf der Lernplattform im Internet durch kompetente Fachkräfte bis zur bestandenen Prüfung
- herkömmliche Lernmaterialen (Lernmappe, DIHK-Fragenkatalog als Buch, auf Wunsch CD mit Lernmaterial zum Lernen ohne Internetverbindung)
- Paket mit den 40 prüfungsrelevanten Teedrogenproben
Allgemeine Informationen
Arzneimittel sind Waren besonderer Art.
In Deutschland gibt es deshalb ein in sich geschlossenes Regelwerk mit verschiedenen Sicherheitsstufen für die Abgabe von Arzneimitteln.
Die folgende Übersicht soll Ihnen vorab Hilfe und Orientierung bieten.

Freiverkäufliche Arzneimittel dürfen außerhalb von Apotheken im Einzelhandel in Verkehr gebracht werden, sofern der Unternehmer bzw. die von ihm mit der Leitung des Unternehmens oder mit dem Verkauf beauftragte Person die erforderliche Sachkunde besitzt. Ob ein Arzneimittel frei verkäuflich ist, richtet sich nach den §§ 43, 44 des Arzneimittelgesetzes und den zum Arzneimittelgesetz ergangenen Rechtsverordnungen.
Rechtsquelle: §50 I Arzneimittelgesetz
