Sie sind hier: Freiverkäufliche Arzneimittel
Mittwoch, 10. März 2010

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Mo., 04. Oktober 2010
Mo., 01. November 2010
Mo., 06. Dezember 2010


Im Kurs ist enthalten:
- individuelle Abstimmung der Inhalte auf die jeweilige IHK

- Betreuung auf der Lernplattform im Internet durch kompetente Fachkräfte bis zur bestandenen Prüfung

- herkömmliche Lernmaterialen (Lernmappe, DIHK-Fragenkatalog als Buch, auf Wunsch CD mit Lernmaterial zum Lernen ohne Internetverbindung)

- Paket mit den prüfungsrelevanten Teedrogen

Allgemeine Informationen

Arzneimittel sind Waren besonderer Art.

In Deutschland gibt es deshalb ein in sich geschlossenes Regelwerk mit verschiedenen Sicherheitsstufen für die Abgabe von Arzneimitteln.
Die folgende Übersicht soll Ihnen vorab Hilfe und Orientierung bieten.

Freiverkäufliche Arzneimittel dürfen außerhalb von Apotheken im Einzelhandel in Verkehr gebracht werden, sofern der Unternehmer bzw. die von ihm mit der Leitung des Unternehmens oder mit dem Verkauf beauftragte Person die erforderliche Sachkunde besitzt. Ob ein Arzneimittel frei verkäuflich ist, richtet sich nach den §§ 43, 44 des Arzneimittelgesetzes und den zum Arzneimittelgesetz ergangenen Rechtsverordnungen.
Rechtsquelle: §50 I Arzneimittelgesetz